SiGe-Koordinierung

  • Beratung der Auftraggeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Ermittlung der Gefährdungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben

  • Erstellung eines SiGe-Planes und der Unterlagen für spätere Arbeiten (Wartung, Revision)

  • Koordination aller an der Bauausführung Beteiligten hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Kontrolle der Umsetzung von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Überwachen und prüfen der Gefährdungen und Beraten der Baufirmen und Auftraggeber

  • Wir sind Bindeglied beim Umsetzen des SiGe-Plans

  • Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr die Pflicht sich um Planung und Koordinierung der Baumaßnahme hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (§2 und §3, Abs.1) zu kümmern. Diese Pflicht kann er an einen zu beauftragenden Dritten übertragen.

  • In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Leistungen an:

  • Stellung eines zertifizierten SiGe-Koordinators nach BaustellV

  • Beratung während der Planungsphase hinsichtlich Sicherheitsvorschriften für die spätere Nutzung (Unterlage für spätere Arbeiten)

  • Beratung während der Ausschreibungsphase und bei der Erstellung des Bauzeitenplans in Bezug auf sicherheitsrelevante Fragestellungen

  • Erstellung der Vorankündigung

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

  • Einweisung der am Bau beteiligten Gewerke vor Arbeitsbeginn

  • Beratung und Baustellenbegehungen während der Ausführungsphase

  • Erstellung einer Baustellenordnung